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313_1970 AT

313. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Italien

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 313. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Italien

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Italien am 3. August 1970

seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen

Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

(BGBl. Nr. 107/1964, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 136/1967) hinterlegt.

Das Übereinkommen ist für Italien am 1. Oktober

1970 in Kraft getreten.

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