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312a_2003 AT

312a. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 312a. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht

und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-

Verordnung 2002 – FOnV 2002), BGBl. II Nr. 46/2002, geändert durch BGBl. II Nr. 448/2002, wird wie

folgt geändert

1. In der Promulgationsklausel entfällt die Zeile

„– § 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH – BRZ GmbH,“.

2. Im Art. 5 wird folgende Z 5 angefügt

„5. § 8 ist letztmalig auf automationsunterstützte Akteneinsicht, die am 30. Juni 2003 erfolgt, anzuwenden.“

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