312a_2003
AT
312a. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 312a. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form
2003_312a_2 312a. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form
Originalquelle öffnen
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht
und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-
Verordnung 2002 – FOnV 2002), BGBl. II Nr. 46/2002, geändert durch BGBl. II Nr. 448/2002, wird wie
folgt geändert
1. In der Promulgationsklausel entfällt die Zeile
„– § 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH – BRZ GmbH,“.
2. Im Art. 5 wird folgende Z 5 angefügt
„5. § 8 ist letztmalig auf automationsunterstützte Akteneinsicht, die am 30. Juni 2003 erfolgt, anzuwenden.“