Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
312_2000 AT

312. Verordnung: Verschiebung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten des Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 312. Verordnung: Verschiebung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten des Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind

Auf Grund des § 1 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes über das Verbot des Inverkehrbringens von

kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, BGBl. I Nr. 62/2000, wird verordnet

Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes, kosmetische Mittel (§ 5 des Lebensmittelgesetzes

1975) in Verkehr zu bringen (§ 1 Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes 1975), wenn das kosmetische Mittel

oder einer seiner Bestandteile oder eine Kombination seiner Bestandteile durch dessen Hersteller oder

über dessen Veranlassung oder – im Fall der Einfuhr – durch dessen für das Inverkehrbringen in den

Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Verantwortlichen oder über dessen Veranlassung zur Feststellung

der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des kosmetischen Mittels durch Tierversuche überprüft worden

ist, wird auf den 30. Juni 2002 verschoben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →