312. Verordnung: Verschiebung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten des Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes über das Verbot des Inverkehrbringens von
kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, BGBl. I Nr. 62/2000, wird verordnet
Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes, kosmetische Mittel (§ 5 des Lebensmittelgesetzes
1975) in Verkehr zu bringen (§ 1 Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes 1975), wenn das kosmetische Mittel
oder einer seiner Bestandteile oder eine Kombination seiner Bestandteile durch dessen Hersteller oder
über dessen Veranlassung oder – im Fall der Einfuhr – durch dessen für das Inverkehrbringen in den
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Verantwortlichen oder über dessen Veranlassung zur Feststellung
der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des kosmetischen Mittels durch Tierversuche überprüft worden
ist, wird auf den 30. Juni 2002 verschoben.