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312_1976 AT

312. Bundesgesetz: Änderung der Richterdienstgesetz-Novelle 1971

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 312. Bundesgesetz: Änderung der Richterdienstgesetz-Novelle 1971

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Richterdienstgesetz-Novelle 1971, BGBl.

Nr. 283, wird wie folgt geändert

Art. II Abs. 1 erhält folgende Fassung

„(1) Die im § 26 Abs. 1 des Richterdienstgesetzes

vorgesehene vierjährige Rechtspraxis,

wird für die Zeit bis einschließlich 30. Juni 1979

für Personen, die bis einschließlich 30. Juni 1976

zu Richteramtsanwärtern ernannt wurden, auf

drei Jahre herabgesetzt."

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1976

in Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Justiz betraut.

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