312_1973
AT
312. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1973
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 312. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1973
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Für verschiedene aus Anlaß der Maul- und Klauenseuche unabweisliche Maßnahmen
werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der ordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes
für das Jahr 1973, BGBl. Nr. 1, genehmigt
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei den Mehreinnahmen
der Ansätze 2/17494 „Bundesministerium; Übrige Einnahmen" in Höhe von 20,000.000 S und
2/52304 „Öffentliche Abgaben; Zölle" in Höhe von 114,000.000 S sicherzustellen.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten
Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister
für Finanzen betraut.