Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
312_1973 AT

312. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 312. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1973

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene aus Anlaß der Maul- und Klauenseuche unabweisliche Maßnahmen

werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der ordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes

für das Jahr 1973, BGBl. Nr. 1, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei den Mehreinnahmen

der Ansätze 2/17494 „Bundesministerium; Übrige Einnahmen" in Höhe von 20,000.000 S und

2/52304 „Öffentliche Abgaben; Zölle" in Höhe von 114,000.000 S sicherzustellen.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten

Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister

für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →