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312_1965 AT

312. Bundesgesetz: Maßnahmen zur Sanierung des Jahresabschlusses 1963 der Hofherr-Schrantz Landwirtschaftliche Maschinenfabrik A. G.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 312. Bundesgesetz: Maßnahmen zur Sanierung des Jahresabschlusses 1963 der Hofherr-Schrantz Landwirtschaftliche Maschinenfabrik A. G.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Ein Teilbetrag von 20,000.000 S der Regreßforderung

des Bundes von 21,000.000 S gegen

die Hofherr-Schrantz Landwirtschaftliche

Maschinenfabrik A. G., welche das Bundesministerium

für Finanzen namens des Bundes auf

Grund der nach dem Garantiegesetz 1955, BGBl.

Nr. 159, übernommenen Haftung durch die am

11. März 1963 erfolgte Bezahlung des Haftungsbetrages

von 21,000.000 S erworben hat, gilt mit

dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes, rückwirkend

mit 31. Dezember 1963, als erloschen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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