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311_2000 AT

311. Verordnung: 2. Änderung der Tierprämien-Verordnung 2000

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 311. Verordnung: 2. Änderung der Tierprämien-Verordnung 2000

Auf Grund des § 99 Abs. 1 Z 5 und 6 des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/1998, wird verordnet

Die Tierprämien-Verordnung 2000, BGBl. II Nr. 497/1999, in der Fassung BGBl. II Nr. 168/2000,

wird wie folgt geändert

Nach § 29 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt

„(5) Abweichend von § 3 Abs. 2 Z 6 sind Anträge auf die Schlachtprämie im Falle der Versendung

in einen anderen Mitgliedstaat oder des Exports in ein Drittland im ersten Quartal 2000 bis spätestens

30. September 2000 zu stellen.“

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