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311_1996 AT

311. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 311. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 30. September 1964 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Bundesregierung der

Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand wurde gemäß der vereinbarten Regelung

durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 30. September 1996 gekündigt.

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