311_1990
AT
311. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 311. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung
1990_311_0 311. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung
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Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Volkszählungsgesetzes
1980, BGBl. Nr. 199, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 149/1990 wird mit
Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates
verordnet
Die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes 1980
an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmende
Ordentliche Volkszählung hat am
15. Mai 1991 (Zähltag) stattzufinden.