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311_1990 AT

311. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 311. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Volkszählungsgesetzes

1980, BGBl. Nr. 199, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 149/1990 wird mit

Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes 1980

an der Wende des Jahrzehntes 1990/1991 vorzunehmende

Ordentliche Volkszählung hat am

15. Mai 1991 (Zähltag) stattzufinden.

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