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311_1974 AT

311. Kundmachung: Erklärung der Deutschen Demokratischen Republik über die Wiederanwendung des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 311. Kundmachung: Erklärung der Deutschen Demokratischen Republik über die Wiederanwendung des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung

hat die Deutsche Demokratische Republik

erklärt, das Übereinkommen betreffend das

Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (RGBl.

Nr. 60/1909, letzte Kundmachung über den

Geltungsbereich BGBl. Nr. 100/1956) mit Wirkung

vom 8. April 1965 wieder anzuwenden.

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