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310_1996 AT

310. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Indischen Republik über den Warenaustausch

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 310. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Indischen Republik über den Warenaustausch

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 21. Juni 1963 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Indischen

Republik über den Warenaustausch wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit

Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 gekündigt.

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