310_1996
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310. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Indischen Republik über den Warenaustausch
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 310. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Indischen Republik über den Warenaustausch
1996_310_0 310. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Indischen Republik über den Warenaustausch
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Das am 21. Juni 1963 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Indischen
Republik über den Warenaustausch wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit
Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 gekündigt.