310_1995
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310. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 310. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
1995_310_0 310. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Bosnien-Herzegowina am 29. Dezember 1994 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen (BGBl. Nr. 248/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 986/1994) hinterlegt.