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310_1991 AT

310. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 310. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen

Auf Grund des § 5 des Arzneimittelgesetzes,

BGBl. Nr. 185/1983, in der Fassung der Bundesge-

setze BGBl. Nr. 748/1988 und BGBl. Nr. 45/1991

wird verordnet

Die Verordnung betreffend Arzneimittel, die

nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, BGBl.

Nr. 232/1989, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 240/1990 wird wie folgt geändert

1. § 3 Abs. 2 lautet

„(2) Arzneispezialitäten, die Stoffe im Sinne des

Abs. 1 in Kombination mit anderen wirksamen

Bestandteilen enthalten, dürfen ab 1. Jänner 1992

nicht in Verkehr gebracht werden."

2. Nach § 4 werden folgende §§ 5 und 6 angefügt

„§ 5. Arzneispezialitäten, die Methaqualon oder

seine Verbindungen enthalten, dürfen ab 1. Jänner

1992 nicht in Verkehr gebracht werden.

§ 6. Arzneimittel, die Aminophenazon oder seine

Verbindungen enthalten, dürfen ab 1. Jänner 1992

nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, es

handelt sich um Arzneimittel, die zur ausschließlichen

Anwendung an Tieren bestimmt sind."

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