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310_1989 AT

310. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 310. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Mai 1975, BGBl.

Nr. 268, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 286/

1989, wird hinsichtlich der Anlage (Lehrberufsliste) wie folgt geändert

Nach den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Damenkleidermacher" werden folgende Bestimmungen

betreffend den neuen Lehrberuf „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" eingefügt

Artikel II

1. Durch die Änderung der Lehrberufsliste gemäß Artikel I wird in bestehende Lehrverhältnisse nicht

eingegriffen.

2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1989 in Kraft.

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