310_1988
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310. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 310. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1988_310_0 310. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten der Niederlande hat Brunei
am 10. Mai 1988 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen
über das auf die Form letztwilliger
Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.
Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 241/1988) hinterlegt.