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310_1988 AT

310. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 310. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande hat Brunei

am 10. Mai 1988 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über das auf die Form letztwilliger

Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.

Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 241/1988) hinterlegt.

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