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310_1986 AT

310. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 310. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter

Auf Grund des § 22 a des Zollgesetzes 1955,

BGBl. Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 527/1974 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 27. Oktober 1976, BGBl. Nr. 614, betreffend

die Übernahme von Kontrollen durch die

Zollämter in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 522/1978, 156/1979 und 139/1982 wird wie

folgt geändert

Im § 2 wird nach dem Wort „Berg" anstelle des

Wortes „und" ein Beistrich gesetzt, und nach dem

Wort „Rattersdorf-Liebing" werden die Worte

„und Deutschkreutz" eingefügt.

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