310_1986
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310. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 310. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter
1986_310_0 310. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen durch die Zollämter
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Auf Grund des § 22 a des Zollgesetzes 1955,
BGBl. Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 527/1974 wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen
vom 27. Oktober 1976, BGBl. Nr. 614, betreffend
die Übernahme von Kontrollen durch die
Zollämter in der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 522/1978, 156/1979 und 139/1982 wird wie
folgt geändert
Im § 2 wird nach dem Wort „Berg" anstelle des
Wortes „und" ein Beistrich gesetzt, und nach dem
Wort „Rattersdorf-Liebing" werden die Worte
„und Deutschkreutz" eingefügt.