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310_1979 AT

310. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 310. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.

Nr. 510/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 17, über

die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur

Sichtvermerkserteiliung, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 262/1971, 106/1974, 511/

1975, 516/1976 und 593/1978 wird wie folgt

geändert

Folgende Gr,enzkontrollstellen werden zur Erteilung

von gewöhnlichen Sichtvermerken ermächtigt

Sicheldorf

Mureck

Langegg

Radlpaß

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