Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310_1975 AT

310. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 33 Kremser Schnellstraße und der S 34 Traisental Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Pyhra und der Stadt Sankt Pölten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 310. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 33 Kremser Schnellstraße und der S 34 Traisental Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Pyhra und der Stadt Sankt Pölten

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 33

Kremser Schnellstraße und der S 34 Traisental

Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinde

Pyhra und der Stadt Sankt Pölten wie folgt

bestimmt

Der neu herzustellende Abschnitt der S 33

Kremser Schnellstraße beginnt mit Zu- und

Abfahrtsstraßen an der A 1 West Autobahn

(km 55,00), führt in nördlicher Richtung zur

Anschlußstelle Sankt Pölten-Ost. Weiterhin

nördlich verlaufend quert die Trasse bei Plan-

km 4,100 die Bahnlinie Wien—Salzburg und bei

Plan-km 6,00 die B 1 Wiener Straße (Anschlußstelle

Pottenbrunn); die Trasse endet am

Traisenfluß bei Plan-km 7,00.

Der neu herzustellende Abschnitt der S 34

Traisental Schnellstraße verläuft, an der A 1

West Autobahn beginnend, in südlicher Richtung

und endet bei Plan-km 1,650.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrassen

aus den beim Bundesministerium für

Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und dem

Magistrat der Stadt Sankt Pölten sowie der

Gemeinde Pyhra aufliegenden Planunterlagen

(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf vorangeführte

Straßenteile Anwendung. Die Grenzen

des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden

Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →