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310_1967 AT

310. Verordnung: Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Mattsee nach der Landeshauptstadt Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 310. Verordnung: Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Mattsee nach der Landeshauptstadt Salzburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird

mit Wirksamkeit vom 1. März 1968 der Amtssitz

der Notarstelle Mattsee nach der Landeshauptstadt

Salzburg verlegt.

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