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30_1985 AT

30. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 30. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

Auf Grund des § 14 Abs. 6 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/1975,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 337/1981, 570/1981 und 115/1984 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509, zur

Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 532/1980, 131/1981, 418/1981,

210/1982, 271/1983 und 529/1983 wird wie folgt

geändert

1. Im Abschnitt B der Anlage zu § 5 wird beim

Zollamt Steyr nach der Zweigstelle Bahnhof

die Zweigstelle „Post" mit den Aufgaben

„Abfertigung im Postverkehr" eingefügt.

2. Im Abschnitt C der Anlage zu § 5 wird beim

Zollamt Salzburg nach der Zweigstelle Bahnhof-

Perron die Zweigstelle „Liefering-Bahn"

mit den Aufgaben „Abfertigung im Eisenbahnverkehr"

eingefügt.

3. Im Abschnitt D der Anlage zu § 5 wird beim

Zollamt Graz nach der Zweigstelle Hauptbahnhof

die Zweigstelle „Ostbahnhof" mit

den Aufgaben „Abfertigung im gebundenen

Verkehr von Sendungen im kombinierten

Güterverkehr" eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt hinsichtlich des Artikels I

Z 1 mit 2. Mai 1985, hinsichtlich der übrigen

Bestimmungen mit 1. Feber 1985 in Kraft.

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