30_1984
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30. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 30. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen
1984_30_0 30. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen
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Die in den Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne
für den katholischen Religionsunterricht an Höheren
technischen und gewerblichen Lehranstalten,
Höheren kaufmännischen Lehranstalten (Handelsakademien),
Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche
Frauenberufe, Höheren land- und forstwirtschaftlichen
Lehranstalten (Anlage 1), an berufsbildenden
höheren Schulen für Berufstätige
(Anlage 2) und an vierjährigen Sonderformen an
berufsbildenden höheren Schulen und an höheren
land- und forstwirtschaftlichen Schulen (Anlage 3)
wurden von der Katholischen Kirche erlassen und
werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung
der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962,
BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.