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30_1984 AT

30. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 30. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen

Die in den Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne

für den katholischen Religionsunterricht an Höheren

technischen und gewerblichen Lehranstalten,

Höheren kaufmännischen Lehranstalten (Handelsakademien),

Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche

Frauenberufe, Höheren land- und forstwirtschaftlichen

Lehranstalten (Anlage 1), an berufsbildenden

höheren Schulen für Berufstätige

(Anlage 2) und an vierjährigen Sonderformen an

berufsbildenden höheren Schulen und an höheren

land- und forstwirtschaftlichen Schulen (Anlage 3)

wurden von der Katholischen Kirche erlassen und

werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung

der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962,

BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.

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