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30_1982 AT

30. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 30. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977, BGBl. Nr. 609, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 30. Dezember 1977, BGBl.

Nr. 56/1978, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung

im Zollausschlußgebiet der

Gemeinden Jungholz und Mittelberg in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 462/1978,

BGBl. Nr. 38/1979, BGBl. Nr. 42/1980 und BGBl.

Nr. 84/1981 wird wie folgt geändert

1. Die Lohnklassentabelle im § 1 hat ab Lohnklasse

54 wie folgt zu lauten

2. § 2 hat zu lauten

„§ 2. Der Familienzuschlag beträgt pro

zuschlagsberechtigter Person (§ 20 Abs. 2

des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977)

DM 112,50 monatlich."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in

Kraft.

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