30_1982
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30. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 30. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
1982_30_0 30. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
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Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
1977, BGBl. Nr. 609, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 30. Dezember 1977, BGBl.
Nr. 56/1978, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung
im Zollausschlußgebiet der
Gemeinden Jungholz und Mittelberg in der Fassung
der Verordnungen BGBl. Nr. 462/1978,
BGBl. Nr. 38/1979, BGBl. Nr. 42/1980 und BGBl.
Nr. 84/1981 wird wie folgt geändert
1. Die Lohnklassentabelle im § 1 hat ab Lohnklasse
54 wie folgt zu lauten
2. § 2 hat zu lauten
„§ 2. Der Familienzuschlag beträgt pro
zuschlagsberechtigter Person (§ 20 Abs. 2
des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977)
DM 112,50 monatlich."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in
Kraft.