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30_1955 AT

30. Kundmachung: Erkenntnis, mit dem der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen hat, daß der § 3 der Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 4. November 1949, BGBl. Nr. 266, betreffend die Festsetzung von Preisen bei der Abgabe importierter Lebensmittel, gesetzwidrig war.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 30. Kundmachung: Erkenntnis, mit dem der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen hat, daß der § 3 der Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 4. November 1949, BGBl. Nr. 266, betreffend die Festsetzung von Preisen bei der Abgabe importierter Lebensmittel, gesetzwidrig war.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und des

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 11. Dezember 1954, Z. V 21/54, ausgesprochen,

daß der § 3 der Verordnung des

Bundesministeriums für Inneres vom 4. November

1949, BGBl. Nr. 266, betreffend die Festsetzung

von Preisen bei der Abgabe importierter

Lebensmittel, gesetzwidrig war.

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