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30_1953 AT

30. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Wels, Kremsmünster und Neuhofen a. d. Kr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 30. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Wels, Kremsmünster und Neuhofen a. d. Kr.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920j in der

Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925,

wird mit Zustimmung der oö. Landesregierung

verordnet

§ 1. Die Gemeinde Sipbachzell wird aus dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Kremsmünster, die

Gemeinde Weißkirchen aus dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Neuhofen a. d. Kr. ausgeschieden.

Beide Gemeinden werden dem Gerichtsbezirk

Wels zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli

1953 in Kraft.

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