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309_1996 AT

309. Kundmachung: Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 309. Kundmachung: Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen

Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens (BGBl.

Nr. 101/1958) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996

mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.

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