309_1989
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309. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich (10. IDG-Verordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 309. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich (10. IDG-Verordnung — 10. IDG-V)
1989_309_0 309. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich (10. IDG-Verordnung — 10. IDG-V)
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Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Integrations-
Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987,
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen und dem Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land-
und Forstwirtschaft vom 16. Dezember 1988 über
die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung
von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und
Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete
zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
BGBl. Nr. 718/1988, wird wie folgt
geändert
§ 9 hat wie folgt zu lauten
„§ 9. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in
Kraft, ihre Gültigkeit endet mit 30. Juni 1992."