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309_1989 AT

309. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich (10. IDG-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 309. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich (10. IDG-Verordnung — 10. IDG-V)

Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Integrations-

Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen und dem Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 16. Dezember 1988 über

die Verwaltung von Kontingenten und Ausstellung

von Kontingentscheinen für Qualitätsweine und

Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete

zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr

zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

BGBl. Nr. 718/1988, wird wie folgt

geändert

§ 9 hat wie folgt zu lauten

„§ 9. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in

Kraft, ihre Gültigkeit endet mit 30. Juni 1992."

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