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309_1981 AT

309. Verordnung: Änderung der Schulleiter-Zulagenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 309. Verordnung: Änderung der Schulleiter-Zulagenverordnung

Auf Grund des § 57 Abs. 1 und 7 des Gehaltsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 662/1977

1. Dem § 2 Abs. 1 ist folgende Z anzufügen

wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler

verordnet

Artikel I

Die Schulleiter-Zulagenverordnung 1966, BGBl.

Nr. 192, in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 336/1968, 268/1970 und 503/1977 wird wie

folgt geändert

2. Im § 2 Abs. 4 hat an die Stelle des Punktes

ein Beistrich zu treten. Folgende lit. ist anzufügen

„c) die Bundesanstalt für Leibeserziehung in

Linz der Dienstzulagengruppe V."

3. § 4 Z 5 hat zu (lauten

„5. Am Bundes-Blindenerziehungsinstitut in

Wien und am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung

in Wien sowie an sonstigen vollorganisierten

Blindeninstituten und Instituten für Gehörlosenbildung

ist jede Klasse, Kindergartenabteilung

und Erziehungsgruppe als eine Klasse zu

zählen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1981

in Kraft.

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