309. Verordnung: Änderung der Schulleiter-Zulagenverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 57 Abs. 1 und 7 des Gehaltsgesetzes
1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 662/1977
1. Dem § 2 Abs. 1 ist folgende Z anzufügen
wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler
verordnet
Artikel I
Die Schulleiter-Zulagenverordnung 1966, BGBl.
Nr. 192, in der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 336/1968, 268/1970 und 503/1977 wird wie
folgt geändert
2. Im § 2 Abs. 4 hat an die Stelle des Punktes
ein Beistrich zu treten. Folgende lit. ist anzufügen
„c) die Bundesanstalt für Leibeserziehung in
Linz der Dienstzulagengruppe V."
3. § 4 Z 5 hat zu (lauten
„5. Am Bundes-Blindenerziehungsinstitut in
Wien und am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung
in Wien sowie an sonstigen vollorganisierten
Blindeninstituten und Instituten für Gehörlosenbildung
ist jede Klasse, Kindergartenabteilung
und Erziehungsgruppe als eine Klasse zu
zählen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1981
in Kraft.