309_1968
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309. Verordnung: Umlegung von Teilstücken der Mariazeller Straße und Tauern Straße auf die Neuausbaustrecken und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 309. Verordnung: Umlegung von Teilstücken der Mariazeller Straße und Tauern Straße auf die Neuausbaustrecken und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_309_0 309. Verordnung: Umlegung von Teilstücken der Mariazeller Straße und Tauern Straße auf die Neuausbaustrecken und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
1. Das Straßenteilstück der Mariazeller Straße
im Bereich der Gemeinde Mitterbach von
km 71,990 (alt) bis km 72,527 (alt) einschließlich
des Einbindungsastes zum Bau-km 72,000 sowie
2. die Teilstrecke der Abzweigung von der
Tauern Straße (Bundesstraße Nr. 114 a) im Bereich
der Gemeinde Pöls ob Judenburg von
km 1,038 bis km 3,435 werden auf die neu hergestellten
Straßenteilstücke umgelegt und die hiedurch
entbehrlich gewordenen Straßenteile als
Bundesstraße aufgelassen.