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309_1968 AT

309. Verordnung: Umlegung von Teilstücken der Mariazeller Straße und Tauern Straße auf die Neuausbaustrecken und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 309. Verordnung: Umlegung von Teilstücken der Mariazeller Straße und Tauern Straße auf die Neuausbaustrecken und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

1. Das Straßenteilstück der Mariazeller Straße

im Bereich der Gemeinde Mitterbach von

km 71,990 (alt) bis km 72,527 (alt) einschließlich

des Einbindungsastes zum Bau-km 72,000 sowie

2. die Teilstrecke der Abzweigung von der

Tauern Straße (Bundesstraße Nr. 114 a) im Bereich

der Gemeinde Pöls ob Judenburg von

km 1,038 bis km 3,435 werden auf die neu hergestellten

Straßenteilstücke umgelegt und die hiedurch

entbehrlich gewordenen Straßenteile als

Bundesstraße aufgelassen.

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