Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
309_1961 AT

309. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 309. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

(Verfassungsbestimmung.)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz

1952, BGBl. Nr. 183, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 250/1956, BGBl.

Nr. 299/1960 und des Artikels II des vorliegenden

Bundesgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung

dieser Vorschriften ist für die Zeit vom

1. Jänner 1962 bis 30. Juni 1963 auch in den

Belangen Bundessache, hinsichtlich derer vom

1. Jänner 1956 an die bis dahin bestandenen verfassungsgesetzlichen

Grundlagen (Artikel 10

Abs. 1 Z. 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes in

der Fassung von 1929) nicht mehr gegeben sind.

Artikel II.

§ 13 Abs. 1 des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes

1952 hat zu lauten

„(l) Die Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes

erlischt mit 30. Juni 1963."

Artikel III.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember

1961 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind die Bundesministerien für Inneres und für

Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit

den beteiligten Bundesministerien betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →