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308_2001 AT

308. Verordnung: Änderung von Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (3. ÖBB-Ü-VO-Novelle)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 308. Verordnung: Änderung von Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (3. ÖBB-Ü-VO-Novelle)

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2000 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Artikel 1

Änderung der 1. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(1. ÖBB-Ü-VO), BGBl. Nr. 577/1996, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 202/2001

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „944 Millionen Schilling“ durch den Betrag „827 Millionen

Schilling“ ersetzt.

2. Im § 1 entfällt unter dem Titel „Pyhrn/Schober-Achse“ die Zeile „Graz – Spielfeld“.

3. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „4,27 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „2,55 Milliarden

Schilling“ ersetzt.

4. Im § 2 lautet der Titel „Raum Wien“ wie folgt

„Raum Wien ............................................................................................................................ 0,79 Mrd. S

S 80, Phase 1 (3)“

Artikel 2

Änderung der 3. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(3. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 83/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 202/2001

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „194,5 Millionen Schilling“ durch den Betrag „193,1 Millionen

Schilling“ ersetzt.

2. Im § 1 entfällt der Titel „Arlbergachse“ samt der Zeile „Bf. Strengen; Nutzgleisverlängerung“.

Artikel 3

Änderung der 7. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(7. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 1/2000, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 202/2001

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „1057,560 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„997,560 Millionen Schilling“ ersetzt.

2. Im § 3 entfällt unter dem Titel „Vorhaben und Programme mit Netzbezug“ die Zeile „Nichtplanbare

Sofortmaßnahmen (Erg. 2000)“.

Artikel 4

Änderung der 8. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung

der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen

Bundesbahnen (8. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 201/2001, wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „1098,000 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„1408,850 Millionen Schilling“ ersetzt.

2. Im § 2 wird unter dem Titel „Pontebbana-Achse“ die Bezeichnung der Zeile „Klagenfurt Hbf.;

Bahnhofsumbau (Phase 1)“ durch die Bezeichnung „Klagenfurt Hbf.; Bahnhofsumbau (2)“ ersetzt.

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