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308_2000 AT

308. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 308. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität Wien

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5, 11a Abs. 6 und 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Studien an den

Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2000, wird verordnet

Die Verordnung über die Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an der Universität Wien

(Studienstandortverordnung Universität Wien), BGBl. II Nr. 446/1999, wird wie folgt geändert

1. § 1 lautet

„§ 1. An der Universität Wien werden eingerichtet

(1) An der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät

(2) An der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

2. § 3 erhält die Bezeichnung Abs. 1. Dem § 3 wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 308/2000 tritt mit dem auf die Kundmachung

folgenden Tag in Kraft.“

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