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308_1998 AT

308. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 308. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr

Auf Grund

1. des § 41 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch

BGBl. Nr. 375/1996;

2. der §§ 1 Abs. 2 Z 6 und 39 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten,

BGBl. Nr. 805/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/1997;

3. des § 106a Abs. 2 des Universitäts-Organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 258/1975, zuletzt geändert

durch BGBl. I Nr. 109/1997;

4. des § 14b Abs. 2 des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 54/1970, zuletzt geändert

durch BGBl. Nr. 297/1995;

5. des § 25a Abs. 2 des Akadmie-Organisationsgesetzes, BGBl. Nr. 25/1988, zuletzt geändert durch

BGBl. Nr. 297/1995,

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Maßnahmen zur

Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr

(Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr),

BGBl. II Nr. 131/1998, wird wie folgt geändert

In der Anlage A wird folgender Teil samt Überschrift angefügt

„Bedienstete und Frauenquoten an den Dienststellen des Verwaltungsbereiches Wissenschaft und

des Verwaltungsbereiches Verkehr und öffentliche Wirtschaft, Stichtag 1. Juli 1997 Beschäftigte an den Dienststellen des Verwaltungsbereiches Verkehr und öffentliche Wirtschaft auf Grund von Arbeitsleihverträgen sowie Beschäftigte aus zweckgebundener Gebarung des Verwaltungsbereiches Wissenschaft

sind nicht berücksichtigt

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