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308_1996 AT

308. Kundmachung: Kündigung des Warenaustauschabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 308. Kundmachung: Kündigung des Warenaustauschabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 24. Dezember 1956 unterzeichnete Warenaustauschabkommen zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan wurde gemäß der vereinbarten

Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 24. Dezember 1996

gekündigt.

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