308_1996
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308. Kundmachung: Kündigung des Warenaustauschabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 308. Kundmachung: Kündigung des Warenaustauschabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan
1996_308_0 308. Kundmachung: Kündigung des Warenaustauschabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Das am 24. Dezember 1956 unterzeichnete Warenaustauschabkommen zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan wurde gemäß der vereinbarten
Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 24. Dezember 1996
gekündigt.