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308_1982 AT

308. Bundesgesetz: Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 308. Bundesgesetz: Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz

1952, BGBl. Nr. 183, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 250/1956, 78/1963, 411/1970,

810/1974, 298/1976, 268/1978 und 285/1980

sowie des Art. II des vorliegenden Bundesgesetzes

enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften

sind bis zum Ablauf des 30. Juni 1984

auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich

derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung

von 1929 etwas anderes vorsieht. Die in diesen

Vorschriften geregelten Angelegenheiten können

unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.

Artikel II

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1952

wird wie folgt geändert

§ 13 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des

30. Juni 1984 außer Kraft."

Artikel III

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1982 in

Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind

hinsichtlich des Art. I die Bundesregierung und

hinsichtlich des Art. II der Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft

betraut.

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