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308_1977 AT

308. Verordnung: Festsetzung der slowenischen Bezeichnungen für Ortschaften

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 308. Verordnung: Festsetzung der slowenischen Bezeichnungen für Ortschaften

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Z. 2 und des § 12 Abs. 2 des Volksgruppengesetzes, BGBl.

Nr. 396/1976, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

§ 1. In den Gebietsteilen, in denen gemäß der Verordnung der Bundesregierung vom

31. Mai 1977, BGBl. Nr. 306, topographische Bezeichnungen in deutscher und in slowenischer

Sprache anzubringen sind, sind! die Ortschaften wie folgt zu bezeichnen

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1977 in Kraft.

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