308. Bundesgesetz: Auflassung der Bezirksgerichte Gaming, Geras, Gutenstein, Kirchberg an der Pielach, Pöggstall und St. Michael im Lungau.
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Die Bezirksgerichte Gaming, Geras, Gutenstein,
Kirchberg an der Pielach, Pöggstall und
St. Michael im Lungau sind aufgelassen.
§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am ersten
Tag des auf die Kundmachung folgenden zweiten
Monats in Kraft.
(2) Die bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes
bei einem der nach § 1 aufgelassenen Bezirksgerichte
anhängigen Sachen sowie die Sachen, die
an eines dieser Bezirksgerichte delegiert wurden,
gelten als an jene Bezirksgerichte überwiesen, die
nach einer gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des
BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 zu erlassenden
Verordnung dafür zuständig werden.
(3) Durch die Überweisung nach Abs. 2 wird die
Streitanhängigkeit nicht aufgehoben.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Justiz betraut.