307_1980
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307. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 307. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1980_307_0 307. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
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Nach Mitteilung der belgischen Regierung ist
das Vereinigte Königreich von Großbritannien
und Nordirland dem Übereinkommen über die
gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen
für Handfeuerwaffen (BGBl. Nr. 269/1971,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 233/1979) mit Wirkung vom
1. März 1980 beigetreten.