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307_1980 AT

307. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 307. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

Nach Mitteilung der belgischen Regierung ist

das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland dem Übereinkommen über die

gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen

für Handfeuerwaffen (BGBl. Nr. 269/1971,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 233/1979) mit Wirkung vom

1. März 1980 beigetreten.

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