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307_1975 AT

307. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausbildungsbeiträge für Probelehrer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 307. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausbildungsbeiträge für Probelehrer

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über die Ausbildungsbeiträge

für Probelehrer, BGBl. Nr. 170/1973, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 285/1974

wird wie folgt geändert

§ 6 hat zu lauten

„§ 6. Dieses Bundesgesetz tritt mit 30. Dezember

1972 in Kraft und mit 31. August 1977

außer Kraft."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Unterricht und Kunst

betraut.

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