307_1968
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307. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße sowie Außerkraftsetzung der Verordnung BGBl. Nr. 145/1968
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 307. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße sowie Außerkraftsetzung der Verordnung BGBl. Nr. 145/1968
1968_307_0 307. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße sowie Außerkraftsetzung der Verordnung BGBl. Nr. 145/1968
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Hainfelder Straße
im Bereich der Gemeinde Thenneberg von
km 28,438 (alt), bis km 28,603 (alt),
km 28,738 (alt) bis km 28,933 (alt),
km 29,303 (alt) bis km 29,513 (alt),
km 28,933 (alt) bis km 29,123 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke
als Bundesstraße aufgelassen.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung
tritt die Verordnung des Bundesministeriums für
Bauten und Technik vom 29. März 1968, BGBl.
Nr. 145, außer Kraft.