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307_1968 AT

307. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße sowie Außerkraftsetzung der Verordnung BGBl. Nr. 145/1968

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 307. Verordnung: Umlegung von Teilen der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Thenneberg auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße sowie Außerkraftsetzung der Verordnung BGBl. Nr. 145/1968

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Hainfelder Straße

im Bereich der Gemeinde Thenneberg von

km 28,438 (alt), bis km 28,603 (alt),

km 28,738 (alt) bis km 28,933 (alt),

km 29,303 (alt) bis km 29,513 (alt),

km 28,933 (alt) bis km 29,123 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke

als Bundesstraße aufgelassen.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung

tritt die Verordnung des Bundesministeriums für

Bauten und Technik vom 29. März 1968, BGBl.

Nr. 145, außer Kraft.

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