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306_2002 AT

306. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 306. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung

Auf Grund des § 5 Abs. 3a des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG), BGBl.

Nr. 340/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2002, wird verordnet

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Doktoratsstudium

für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung,

BGBl. II Nr. 226/2002, wird wie folgt geändert

1. In § 1 entfällt die Wortfolge „0074 Infrastrukturwirtschaft“.

2. § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Überdies wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 306/2002 tritt mit 1. September 2002 in Kraft.“

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