306_2000
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306. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Festlegung der Grundsätze, die bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife angewendet werden durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 306. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Festlegung der Grundsätze, die bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife angewendet werden durch den Verfassungsgerichtshof
2000_306_2 306. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Festlegung der Grundsätze, die bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife angewendet werden durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht
1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. Juni 2000, Zln. G 45, 46/0-8 und
V 31, 32/00-8, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 31. Juli 2000, ausgesprochen,
dass die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung der
Grundsätze, die bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife angewendet werden, BGBl. II Nr. 51/1999,
als gesetzwidrig aufgehoben wird.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2001 in Kraft.