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306_2000 AT

306. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Festlegung der Grundsätze, die bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife angewendet werden durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 306. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Festlegung der Grundsätze, die bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife angewendet werden durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. Juni 2000, Zln. G 45, 46/0-8 und

V 31, 32/00-8, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 31. Juli 2000, ausgesprochen,

dass die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung der

Grundsätze, die bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife angewendet werden, BGBl. II Nr. 51/1999,

als gesetzwidrig aufgehoben wird.

2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2001 in Kraft.

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