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306_1996 AT

306. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen Österreich und Chile

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 306. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen Österreich und Chile

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 24. Februar 1955 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen Österreich und Chile wurde

gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum

1. Dezember 1996 gekündigt.

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