306_1974
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306. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 183 Stubaital Straße im Bereich der Gemeinde Fulpmes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 306. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 183 Stubaital Straße im Bereich der Gemeinde Fulpmes
1974_306_0 306. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 183 Stubaital Straße im Bereich der Gemeinde Fulpmes
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
B 183 Stubaital Straße wird im Bereich der Gemeinde
Fulpmes wie folgt bestimmt
Die B 183 Stubaital Straße wird von
km 7,170 (alt) — Kleebachbrücke — bis
km 10,105 (alt) auf die bereits hergestellte
Straßentrasse umgelegt, welche — unter Umfahrung
des verbauten Gebietes — südlich von
Fulpmes und Medraz in gestreckter Linienführung
verläuft.
Gleichzeitig werden die durch die Umlegung
für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.