306_1965
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306. Kundmachung: Inkrafttreten der in der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens enthaltenen Änderung des Artikels XVI der Konvention über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 306. Kundmachung: Inkrafttreten der in der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens enthaltenen Änderung des Artikels XVI der Konvention über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife
1965_306_0 306. Kundmachung: Inkrafttreten der in der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens enthaltenen Änderung des Artikels XVI der Konvention über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife
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Nach Mitteilung der Belgischen Botschaft in
Wien ist die in der Empfehlung des Rates für die
Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
vom 16. Juni 1960, BGBl. Nr. 48/1963, enthaltene
Änderung des Artikels XVI der Konvention
über das Zolltarifschema für die Einreihung der
Waren in die Zolltarife, BGBl. Nr. 103/1960, gemäß
Artikel XVI lit. c dieser Konvention am
30. September 1965 in Kraft getreten.