305. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Gesetzestext (1 Artikel)
Die Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997, wird wie folgt geändert
1. In der Anlage zu den §§ 2 und 3 wird der Abschnitt betreffend den Vollzug von Freiheitsstrafen an
Männern mit zuständigkeitsbegründendem Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichtes für Strafsachen
Wien (Stadtbezirke 1–23) durch folgenden Abschnitt (erste Spalte: Zuständigkeit für den allgemeinen
Strafvollzug; zweite Spalte: Zuständigkeit für den Vollzug an Fahrlässigkeitstätern) ersetzt
2. Im § 14 wird folgender Abs. 1a eingefügt
„(1a) Der Abschnitt betreffend den Vollzug von Freiheitsstrafen an Männern mit zuständigkeitsbegründendem
Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichts für Strafsachen Wien, in der Fassung der
Verordnung BGBl. II Nr. 305/1998, tritt mit 15. September 1998 in Kraft.“