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305_1998 AT

305. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 305. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug

Die Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997, wird wie folgt geändert

1. In der Anlage zu den §§ 2 und 3 wird der Abschnitt betreffend den Vollzug von Freiheitsstrafen an

Männern mit zuständigkeitsbegründendem Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichtes für Strafsachen

Wien (Stadtbezirke 1–23) durch folgenden Abschnitt (erste Spalte: Zuständigkeit für den allgemeinen

Strafvollzug; zweite Spalte: Zuständigkeit für den Vollzug an Fahrlässigkeitstätern) ersetzt

2. Im § 14 wird folgender Abs. 1a eingefügt

„(1a) Der Abschnitt betreffend den Vollzug von Freiheitsstrafen an Männern mit zuständigkeitsbegründendem

Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichts für Strafsachen Wien, in der Fassung der

Verordnung BGBl. II Nr. 305/1998, tritt mit 15. September 1998 in Kraft.“

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