305_1996
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305. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 305. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1996_305_0 305. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
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Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
am 20. März 1996 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen betreffend das Verfahren
in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.
Nr. 10/1994) gebunden zu erachten.