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305_1996 AT

305. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 305. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

am 20. März 1996 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen betreffend das Verfahren

in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.

Nr. 10/1994) gebunden zu erachten.

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