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305_1991 AT

305. Verordnung: 79. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 305. Verordnung: 79. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl.

Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 362/1990, wird verordnet

Artikel I

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl.

Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 781/1990, wird wie folgt geändert

1. In Anlage B werden die Preisansätze der

nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße

wie folgt festgesetzt

2. In Anlage B werden nachstehende Arzneimittel

aufgenommen

3. In Anlage B (Taxe der Gefäße) wird

nachstehendes Gefäß aufgenommen

4. In Anlage B wird nachstehender Hinweis

aufgenommen

„Tween®

siehe: Polysorbitanum 20 lauratum

Polysorbitanum 80 oleinatum

Polysorbitanum 60 stearatum"

5. In Anlage B entfallen nachstehende Arzneimittel

Collyrium Zinci luteum

bei Sulfonamide: Diazil®

Tween® (40, 60, 80)

6. In Anlage B (Taxe der Gefäße) entfällt bei

nachstehendem Gefäß der Preis

I. o) Puderstreudosen

180 g Inhalt, das Stück

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1991 in Kraft.

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