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305_1987 AT

305. Verordnung: Änderung der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 305. Verordnung: Änderung der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966

Auf Grund der §§ 57 und 59 d des Gehaltsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 387/1986, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Gesundheit

und öffentlicher Dienst und dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die Schulleiter-Zulagenverordnung 1966, BGBl.

Nr. 192, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 509/1985, wird wie folgt geändert

1. § 2 Abs. 3 lautet

„(3) Ferner werden gemäß § 57 Abs. 1 und 9 des

Gehaltsgesetzes 1956 die Pädagogischen Institute

und deren Abteilungen den Dienstzulagengruppen

wie folgt zugewiesen

2. § 2 Abs. 4 lit. c lautet

„c) die Bundesanstalt für Leibeserziehung in

Linz der Dienstzulagengruppe IV."

3. Dem § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt

„(5) Die Zentrallehranstalten gemäß § 3 Abs. 4

des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/

1962, werden der Dienstzulagengruppe I zugewiesen."

4. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Die Dienstzulage für die Leiter der im § 2

Abs. 5 genannten Schulen wird um 15 vH erhöht."

5. Im § 4 entfällt Z 10.

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