305_1985
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305. Kundmachung: Ausdehnung des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland auf die Vogtei Guernsey
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 305. Kundmachung: Ausdehnung des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland auf die Vogtei Guernsey
1985_305_0 305. Kundmachung: Ausdehnung des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland auf die Vogtei Guernsey
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat das Vereinigte Königreich von
Großbritannien und Nordirland am 19. April 1985
die Anwendung des Übereinkommens über die
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 460/1984) auf die Vogtei Guernsey ausgedehnt.