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305_1979 AT

305. Kundmachung: Änderung der Verfahrensordnung der Europäischen Kommission für Menschenrechte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 305. Kundmachung: Änderung der Verfahrensordnung der Europäischen Kommission für Menschenrechte

(Übersetzung)

ÄNDERUNG DER VERFAHRENSORDNUNG

Artikel 16

Absatz 1

„(1) Für die Beschlußfähigkeit

der Kommission ist d:.e

Anwesenheit von mindestens

zehn Mitgliedern erforderlich."

Die vorstehende Änderung ist am 5. Mai 1979 in Kraft getreten.

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